Was sind Nutzungsrechte bei Printmedien?

Jedes Produkt, das von einem Grafiker oder Designer durch eigene geistige Arbeit erschaffen wird, genießt einen urheberrechtlichen Schutz. Dabei ist die sogenannte Schöpfungshöhe entscheidend.

Dieses Thema ist sehr schwierig, da es in der Zusammenarbeit mit Kunden oft nicht zur Sprache kommt, um den Kunden nicht zu überfodern.

Dabei sind die Nutzungsrechte ein wichtiger Baustein in der Zusammenarbeit mit dem Grafiker. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte diese Rechte vertraglich fixiert werden. Im Nachgang, wenn die Zusammenarbeit mit dem Kunden endet, gibt es nicht selten Streit wegen der Nutzungsrechte.

Urheberrecht in der Praxis

Jedes Produkt, das von einem Grafiker oder Designer durch eigene geistige Arbeit erschaffen wird, genießt einen urheberrechtlichen Schutz. Dabei ist die sogenannte Schöpfungshöhe entscheidend.

Zum Beispiel ein bereits geschaffenes Design kann für ein Unternehmen ein besonderes Alleinstellungsmerkmal darstellen – und es geht dabei auch um viel Geld. Als Beispiel nehmen wir einen großen Telekommunikationsanbieter. Dieser Anbieter agiert weltweit, bekannt ist dieser durch eine bestimmte Farbe. Diese Farbe ist urheber- und markenrechtlich geschützt. Somit darf nur dieses Unternehmen diese Farbwerte verwenden.

Woraus leiten sich Nutzungsrechte ab?

Nutzungsrechte leiten sich aus dem Urheberrecht ab. Hierbei muss aber differenziert werden. Der Unterschied liegt sowohl beim Urheber- als auch im Nutzungsrecht. Schafft der Grafiker ein bestimmtes Unternehmensdesign, dann ist der Grafiker der Urheber. Das Unternehmen, welches das Design nutzt, hat lediglich ein Nutzungsrecht. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar – nur die Nutzungsrechte.

Hierzu sollte ein entsprechender Vertrag zwischen den Parteien geschlossen werden – sogenannte Lizenzverträge.

Welche Nutzungsrechte gibt es?

Es sind folgende Nutzungen möglich:

– Einfaches Nutzungsrecht
– Exklusive Nutzung

Einfaches Nutzungsrecht

Einfaches Nutzungsrecht bedeutet, dass der Grafiker das Recht hat, seine Werke auch an dritte Personen weiter zu veräußern. Somit hat er die Möglichkeit, das Design mehrfach zu verkaufen. Zudem kann der Grafiker mit der beauftragten Referenz auf seiner Website oder in sozialen Netzwerken damit werben, sofern dieses vertraglich vereinbart wurde.

Exklusives Nutzungsrecht

Das exklusive Nutzungsrecht geht an den Auftraggeber über, wenn dieser das Design „exklusiv“ beauftragt hat. Dem Grafiker ist es somit nicht möglich, dass Design anderweitig mit Nutzungsrechten zu veräußern. Zudem entscheidet der Auftraggeber auch über die weiteren Nutzungsrechte.

Einschränkung von Nutztungsrechten

Nutzungsrechte lassen sich einschränken. Diese Beschränkungen beziehen sich meistens auf räumliche, zeitliche oder inhaltliche Beschränkungen.

Räumliche Beschränkungen

Räumliche Beschränkungen werden dann gewählt, wenn bestimmte Länder, Sprachregionen oder Orte gemeint sind.

Zeitliche Beschränkungen

Darf ein Design nur für bestimmte Werbeaktionen genutzt werden, liegt hier eine zeitliche Beschränkung vor. Wie lange der Zeitraum dauert, kann von den Vertragsparteien selbst bestimmt werden.

Inhaltliche Beschränkungen

Mit der inhaltichen Beschränkung wird der vielfältigen Verwendung des Designs Rechnung getragen. Zum Beispiel kann durch so eine Beschränkung die Druckauflage von Flyern, Broschüren etc. bis zu einer bestimmten Anzahl beschränkt werden. Wenn diese Beschränkung überschritten wird, ist eine Nachlizensierung notwendig.

Vergütung von Nutzungsrechten

Dieses Thema ist ebenso wichtig, wie die Rechtevergabe. Für die Vergütung der Nutzungsrechte sind verschiedene Faktoren ausschlaggebend.

Als Grundlage dient die Entwurfsvergütung. Die zweite Stufe ist die Vergütung des eigentlichen Nutzungsrechtes. Für den zweiten Teil muss die zeitliche, räumliche und inhaltliche Nutzung berücksichtigt werden. Die Teilwerte aus der räumlichen, zeitlichen und inhaltlichen Nutzung werden addiert und mit der Entwurfsvergütung multipliziert. Das Ergebnis ist die Nutzungsvergütung.

Beispiel 1 – Nutzungsvergütung für Design

Ein IT-Unternehmen beauftragt das Erstellen eines neuen Corporate-Design. Der Stundensatz liegt bei 90,00 Euro und für diesen Auftrag sind 20 Stunden veranschlagt. Das bedeutet, dass du auf einen Gesamtpreis für deinen Arbeitsaufwand von 1800 Euro kommst. Nun kommen die aufgeführten Faktoren dazu, welche du mit dem Kunden vereinbart hast.

– Nutzung national und uneingeschränkte zeitliche Nutzung
– Für den Nutzungszweck wünscht dein Kunde keine Festlegung der Zweckverwendung

Daraus würdest du für die Nutzungsrechte Design folgendes berechnen:

Honorar für deinen Arbeitsaufwand: 1800 Euro
Nationales Nutzungsgebiet: Faktor x0,3
Zeitlich unbeschränkte Nutzungsdauer: Faktor x1,5
Nutzung ohne Zweckbindung: Faktor x1,0

Für die Berechnung der Nutzungsrechte ergibt sich ein Gesamtfaktor von 2,8 (0,3 + 1,5 + 1,0) und somit eine Summe von 5040 Euro

Das bedeutet, dass der Kunde dir für diesen Auftrag 1800 Euro Honorar plus Nutzungsrechte Design in Höhe von 5040 € zahlen muss. Du verdienst also an diesem Auftrag 3.240 € (netto).

Die einzelnen Berechnungsfaktoren nochmals zusammengefasst:

Tabelle zur Berechnung von Nuzungsrechten bei Printmedien

Wie sieht das in der Praxis aus?

Bis hier her war es (nur) Theorie, die Praxis sieht oft anders aus. Die meisten Grafiker belassen es bei einfachen Nutzungsrechten, oftmals gibt es nicht einmal einen Vertrag zu diesen Rechten. Nichtsdestotrotz sollte offen über dieses Thema mit dem zu beauftragenden Grafiker gesprochen werden. Es vermeidet im Nachgang Unstimmigkeiten.

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